Impressum

Verantwortung:
Vorstand des UJZ-Glocksee e.V.

Anschrift:
Unabhängiges Jugendzentrum Glocksee e.V.
Glockseestr.35
30169 Hannover

oder:
UJZ-Glocksee e.V.
Glockseestr. 35
30169 Hannover
Postfach 6065

Tel.: +49(0)511 / 123 574-0
Fax.: +49(0)511 / 161 5492

USt-IdNr: DE115669183
Eingetragen ins Vereinsregister: VR 4073

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Käufer und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters Cafe und Indiego Glocksee / UJZ-Glocksee e.V.
  1. Der Eintritt zu Konzert-Veranstaltungen wird unter 8 Jahren grundsätzlich verwehrt. Ab 8 Jahren ist ein Zutritt mit Eintrittskarte und erziehungsberechtigter Person möglich.
  2. Bei Konzert-Veranstaltungen haben Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Bei Party-Veranstaltungen gilt § 2 Absatz 2 des Jugendschutzgesetzes. Der Veranstalter behält sich vor, bei einzelnen Veranstaltungen und bestimmten Party-Reihen ausschließlich volljährigen Personen Eintritt zu gewähren.
  3. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
  4. Bei Konzert- und Partys kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Alle eingesetzten Lichtshow-Effekte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Trotzdem besteht eventuell die Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigung (z.B bei Epilepsie). In diesem Fall wird keine Haftung übernommen.
  5. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
  6. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, Tetra Packs, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis von dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
  7. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. In diesem Fall wird der Nennwert der Eintrittskarte (ohne Gebühren) rückerstattet.
  8. Das Sicherheitspersonal übt im Namen des Veranstalters das Hausrecht aus und ist befugt, Hausverbote auszusprechen und durchzusetzen, wenn ein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegt. Verstöße gegen geltende Gesetze führen in jedem Fall zur Anzeige.
  9. Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen nur nach vorheriger Genehmigung des Veranstalters.
  10. Die Zurücknahme von Eintrittskarten erfolgt nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Karte (ohne Gebühren) erstattet.
  11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Veranstaltungstermin.
  12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.
  13. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände verantwortlich.
  14. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
  15. Ein privater Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur gestattet, wenn der Verkaufspreis pro Ticket die Höhe des Abendkassenpreises der Veranstaltung nicht übersteigt.
  16. Keine Reisekostenerstattung bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung.
  17. Die Besucher*innen sind gebeten sich vor Reiseantritt zu informieren, ob das Konzert wie geplant stattfindet.
  18. Auf Veranstaltungen sind gegebenenfalls professionelle Fotograf*innen vor Ort. Aufnahmen werden ausschließlich zur Dokumentation der Veranstaltung genutzt.
Zusatz (nur gültig für KommRaus - Die Sommerbühne, Ricklingen Juli - September 2021)
  1. Ab 16 Jahren kann eine Veranstaltung auch ohne erziehungsberechtigte Person oder Erziehungsauftrag besucht werden.
  2. Eine Umpersonalisierung ist über den VVK-Dienstleister Tixforgigs möglich.
  3. Es gelten tagesaktuelle Zutrittsbeschränkungen im Sinne der Niedersächsischen Corona-Verordnung.

Urheberrechte
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Foto
Mit Erwerb des Tickets stimmt der Käufer / die Käuferin des Tickets zu, das er/sie während der Veranstaltungen eventuell fotografiert werden